Navigation und Service

BAG kontrolliert die Einhaltung der Kabotagebestimmungen

Köln. – Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 24. und 25.02.2021 Schwerpunktkontrollen an insgesamt 31 Kontrollstellen zur Überwachung der Einhaltung der Kabotagebestimmungen sowie zur Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durchgeführt.

Laufende Nr. 016
Datum 05.03.2021

Die Kontrollen fanden insbesondere an stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrenen Strecken und Verkehrsknotenpunkten statt. Im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Stuttgart fanden gemeinsame Kontrollen mit dem Polizeipräsidium Heilbronn an der A 81 TRA Jagsttal und an der A 5 PWC Feldmatt mit der Bundespolizei Offenburg statt. Im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Schwerin erfolgten Kontrollen unter anderem im Hafen Hamburg.

An den Maßnahmen beteiligten sich 114 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes. Darüber hinaus kamen Technikexperten des Straßenkontrolldienstes zur Durchführung von Technischen Unterwegskontrollen (TUK) zum Einsatz. Von insgesamt 745 kontrollierten Fahrzeugen wurden 702 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Mit 46 dieser Fahrzeuge wurden unzulässige Kabotagebeförderungen durchgeführt.

Außerhalb des Kontrollschwerpunktes fanden Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten statt. Von den insgesamt 745 kontrollierten Fahrzeugen wurden 176 im Fahrpersonalrecht und von diesen 68 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit (rWRZ) überprüft. Die Kontrollen ergaben 35 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, davon 3 gegen die Regelungen der rWRZ. Bei den auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden 3 Verstöße festgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsentativen Ergebnisse handelt.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt ca. 49.678,- Euro vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit einfließen. Auch für das Jahr 2021 ist die bundesweite Fortführung der Kontrollaktionen fester Bestandteil der weiteren Planung.


B A G press
Adler des Bundeswappen Deutschlands
Bundesamt
für Güterverkehr

Verantwortlich:
Josef Thiel

Werderstraße 34
50672 Köln


Telefon 0221/5776-1620
Telefon 0221/5776-1614