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Schwerpunktkontrolle BAG zu Kabotage und Wochenruhezeit

Köln. – Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 15.03.2021 eine Schwerpunktkontrolle zur Überwachung der Kabotagebestimmungen, des Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug sowie zur Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.

Laufende Nr. 020
Datum 25.03.2021

Die Kontrolle fand an der BAB 4 in der Nähe von Chemnitz statt. 15 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes haben insgesamt 32 Fahrzeuge kontrolliert. Alle 32 kontrollierten Fahrzeuge wurden auf die Einhaltung der Kabotagevorschriften überprüft. Mit zwei dieser Fahrzeuge wurden unzulässige Kabotagebeförderungen durchgeführt.

Bei der Kontrolle aller 32 Fahrzeuge im Hinblick auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sind drei Verstöße festgestellt worden. Insgesamt wurden 13 Verstöße gegen Vorschriften des Fahrpersonal- und Güterkraftverkehrsrechts erfasst.

In vier Fällen haben die BAG-Kontrolleure die Weiterfahrt untersagt und acht Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von über 5.000 € erhoben. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsentativen Ergebnisse handelt.


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