Navigation und Service

BAG führt bundesweite Schwerpunktkontrollen durch

Köln. – Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im April weitere Schwerpunktkontrollen zur Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit, der Einhaltung der Kabotagebestimmungen und der technischen Unterwegskontrolle durchgeführt.

Laufende Nr. 029
Datum 12.05.2021

Am 6. April 2021 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 19 Kontrollstellen zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und zur Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. An den Kontrollen beteiligten sich 71 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes sowie Technikexperten zur Durchführung von Technischen Unterwegskontrollen.

Aufgrund konkreter Hinweise wurden die Kontrollen in der Zeit vom 31. März. bis 9. April 2021 mit dem Fokus auf Holztransporte aus dem Raum Harz ausgeweitet.

Auch am 22. und 23. April 2021 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 30 Stellen zur Kontrolle der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus wurde auf die Technischen Unterwegskontrollen gesetzt. An den Kontrollen beteiligten sich 149 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.

Die Kontrollen fanden insbesondere an stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrenen Strecken und Verkehrsknotenpunkten statt. Im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Stuttgart beteiligte sich die Polizei Mannheim an den Kontrollen am 6. April an der Tank- und Raststätte Kraichgau an der A6.

Im Rahmen der Kontrollaktionen am 6. April einschließlich der regionalen Kontrollen im Harz wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 282 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 199 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und 173 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. 55 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden festgestellt und 10 Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 19 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden zwei Verstöße festgestellt.

Am 22. und 23. April wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 832 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 803 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmugen, 161 im Fahrpersonalrecht und 72 von den TUK-Experten auf technische Eignung geprüft. 27 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden 72 Verstöße im Fahrpersonalrecht, davon 12 gegen die Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit im Fahrzeug, und 12 technische Mängel im Rahmen der 72 TUK-Kontrollfälle festgestellt.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete am 6. April 2021 insgesamt ca. 71.247 € und am 22./23. April 2021 ca. 35.710 € vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit einfließen. Auch für das Jahr 2021 ist die bundesweite Fortführung der Kontrollaktionen fester Bestandteil der weiteren Planung.


B A G press
Adler des Bundeswappen Deutschlands
Bundesamt
für Güterverkehr

Verantwortlich:
Josef Thiel

Werderstraße 34
50672 Köln


Telefon 0221/5776-1620
Telefon 0221/5776-1614

Cookies verbessern die Benutzerfreundlichkeit unserer Website. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Wir setzen ausschließlich technisch notwendige Cookies, insbesondere keinerlei Tracking-Cookies. Detaillierte Informationen über die von uns verwendeten Cookies und zum Datenschutz erhalten Sie über folgenden Link: Datenschutz