Bundesweite Schwerpunktkontrollen des BAG im Januar
Köln. – Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Januar weitere Schwerpunkt-kontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotagebestimmungen und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.
Laufende Nr.006 Datum10.02.2022
Am 12./13. und 26./27. Januar 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an jeweils 33 bzw. 19 Stellen zur Kontrolle der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus wurde auf die Technischen Unterwegskontrollen gesetzt. An den Kontrollen beteiligten sich 132 bzw. 142 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.
Im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Schwerin beteiligte sich an den Schwerpunktkontrollen am 12. Januar der Zoll an der BAB 115. Die Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck unterstützte die Außenstelle München mit Einsatzkräften aus dem Schwerlast- und Gefahrguttrupp aus Hohenbrunn bei der Kontrollaktion des BAG am 26.01.2022. Zusätzlich führten die Polizeikräfte aus der Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck eine Geschwindigkeitsüberwachung durch.
Im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Erfurt nahmen an den Schwerpunktkontrollen am 26.01.2022 das Hauptzollamt Erfurt und die Polizei Nordhausen teil. Die Polizei Nordhausen unterstützte die Kontrollaktion mit ihren Schwerlastexperten sowie einem Messfahrzeug zur Geschwindigkeitsmessung und einer mobilen Waage.
Im Übrigen erfolgte die Kontrollortauswahl aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, der Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Anregungen aus dem Kontrolldienst. Im Rahmen der Kontrollaktion am 12./13. Januar wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 1.150 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 1.104 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 242 im Fahrpersonalrecht und 47 von den TUK-Experten auf technische Mängel überprüft.
Es wurden 32 Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden ein Verstoß bei der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und 17 TUK-Verstöße festgestellt.
Im Rahmen der Kontrollaktionen am 26./27. Januar wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 618 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 592 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 202 im Fahrpersonalrecht und 42 von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 42 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden sechs Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und neun TUK-Verstöße festgestellt.
An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete im Januar 2022 insgesamt ca. 89.205,- Euro vereinnahmt. Die gewonnenen Kontroll-ergebnisse werden ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit einfließen. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen wird auch im Jahr 2022 fortgesetzt.
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