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Bundesweite Schwerpunktkontrollen des BAG im Juli

Köln. – Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Juli weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotage-bestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.

Laufende Nr. 33
Datum 11.08.2022

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Am 4. Juli 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 27 Kontrollstellen zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durch. Ferner wurden insbesondere die Einhaltung der Kabotagebestimmungen kontrolliert und es fanden technische Unterwegskontrollen statt. An den Kontrollen beteiligten sich 101 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.

Am 13./14. und 27./28. Juli 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an jeweils 31 bzw. 28 Kontrollstellen hinsichtlich der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus lag auf der Durchführung der technischen Unterwegskontrollen. An den Kontrollen beteiligten sich 142 bzw. 113 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.

Bei den Schwerpunktkontrollen der Außenstelle Mainz vom 27. Juli am Parkplatz Theißtal beteiligten sich das Regierungspräsidium Darmstadt und die Polizei der Verkehrsdirektion Medenbach.

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, der Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Hinweisen aus dem Kontrolldienst. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsentativen Ergebnisse handelt, die sichere Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.

Relevante Kontrollergebnisse

Im Rahmen der Kontrollaktion am 4. Juli wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 396 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 389 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 159 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Es wurden 52 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt und vier Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den sechs auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden keine Verstöße festgestellt.

Am 13. und 14. Juli wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 860 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 841 Fahrzeuge auf die Ein-haltung der Kabotagebestimmungen, 94 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 26 Fahrzeuge wurden von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 13 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden sechs Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und durch die TUK-Experten fünf technische Mängel festgestellt.

Am 27. und 28. Juli wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 632 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 604 Fahrzeuge auf die Ein-haltung der Kabotagebestimmungen, 50 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und von den TUK-Experten 35 Fahrzeuge auf technische Mängel geprüft. 19 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden keine Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahr-zeug festgestellt. Bei den 35 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden durch die TUK-Experten zwei Verstöße in Form von technischen Mängeln festgestellt.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während dieser Schwerpunktkontrollen im Juli 2022 insgesamt ca. 142.850 EUR vereinnahmt.

Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgela-gerten Betriebskontrollen mit einfließen. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wö-chentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen wird im zweiten Halbjahr 2022 fortgesetzt.

Pressemitteilung (PDF)

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