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Bundesweite Schwerpunktkontrollen des BALM im September

Köln. – Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im September 2024 weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotagebestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.

Laufende Nr. 41
Datum 23.10.2024

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Am 16. September 2024 führte das BALM bundesweite Schwerpunktkontrollen hinsichtlich der Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit an 18 Kontrollstellen mit 66 Kontrollkräften der Verkehrskontrolldienste durch. Bei den Kontrollaktionen am 4./5. und 17./18. September 2024 erfolgte die Überwachung zur Einhaltung der Regelungen zu den Kabotagebestimmungen an 33 bzw. 31 Kontrollorten mit 121 bzw. 114 Kontrollbeschäftigten bundesweit schwerpunktmäßig. Alle Kontrollaktionen wurden von technischen Unterwegskontrollen begleitet.

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Erfahrungswerten aus dem Kontrolldienst. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse handelt, die somit auch keine belastbaren Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.

Relevante Kontrollergebnisse:

Im Rahmen der Kontrollaktionen am 4. und 5. September wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 500 Fahrzeuge kontrolliert. Es wurden 484 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 53 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Regelungen zur Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 45 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. 22 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden zwei Verstöße festgestellt. Bei den 45 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden acht technische Mängel entdeckt, darunter drei im Bereich Bremsen.

Am 16. September wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 259 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 100 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 252 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 19 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. Es wurden drei Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet und 13 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 19 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden fünf technische Mängel entdeckt, darunter drei im Bereich Rahmen und Aufbau sowie je einer in den Bereichen Beleuchtung und Bremsen.

Im Rahmen der Kontrollaktion vom 17. und 18. September wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 600 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 584 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen und 59 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs sowie 33 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel überprüft. 16 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurde kein Verstoß im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 33 auf technische Mängel untersuchten Fahrzeugen wurden sechs Verstöße entdeckt, darunter drei im Bereich der Reifen sowie zwei im Bereich Rahmen und Aufbau.

An Sicherheitsleistungen wurden im September unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während der Schwerpunktkontrollen insgesamt ca. 100.709 EUR vereinnahmt.

Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität wird fortgesetzt.

Pressemitteilung (PDF)