Mit dem seit 2009 bestehenden Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit werden seit mehr als einem Jahrzehnt durch das BALM Maßnahmen gefördert, die zur dauerhaften Verbesserung der Sicherheit im Straßengüterverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen sowie zur Förderung des Umweltschutzes durch effiziente und nachhaltige Flotten beitragen.
Der Maßnahmenschwerpunkt liegt auf der Förderung nachhaltiger und sicherer Technologien durch die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz und Sicherheit.
Zur Erfolgsgeschichte des Förderprogramms gehört dabei auch die fortlaufende Weiterentwicklung der förderfähigen Maßnahmen. Die dritte Änderung der Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 17. Februar 2025 wurde am 10. März 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Aktuell kann ein konkreter Starttermin der Förderperiode 2025 noch nicht genannt werden. Nach Bildung der neuen Regierung und Aufstellung bzw. Beschluss des Bundeshaushalts rückt der Start der Förderperiode 2025 jedoch in greifbare Nähe.
Das BALM steht in den Startlöchern. Die Vorbereitungen für den Start der Förderperiode 2025 sind bereits abgeschlossen. Die Antragsunterlagen werden, wie bewährt, mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens zwei Wochen bereitgestellt. Detaillierte Informationen zum avisierten Antragsstart finden Sie bereits heute auf der Homepage des BALM.
Alle am Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ interessierten Personen oder Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig über die kommenden Updates informieren und sich schon jetzt auf die kommende Förderperiode vorbereiten. Bei inhaltlichen Nachfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen über die üblichen Kanäle per E-Mail sowie über die Hotlines zur Verfügung.