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Ab 01.07.24 Förderung von Abbiegeassistenzsystemen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs im Förderprogramm „AAS“

Ab dem 01.07.24 erfolgt die Beantragung und Förderung von Abbiegeassistenzsystemen wieder ausschließlich im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme („AAS“).

Dies gilt dann auch für Abbiegeassistenzsysteme in Kraftfahrzeugen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs mit mehr als 3,5 Tonnen tzGM, deren Förderung bislang im Förderprogramm „US“ (vormals De-minimis) beantragt wurde und führt zu einer für die Antragstellenden leicht nachvollziehbaren Trennung zwischen den Förderprogrammen.