Dies gilt dann auch für Abbiegeassistenzsysteme in Kraftfahrzeugen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs mit mehr als 3,5 Tonnen tzGM, deren Förderung bislang im Förderprogramm „US“ (vormals De-minimis) beantragt wurde und führt zu einer für die Antragstellenden leicht nachvollziehbaren Trennung zwischen den Förderprogrammen.