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Die Bearbeitung von Lkw-Maut Erstattungsverfahren dauert an

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität erstattet auf Antrag zu viel entrichtete Lkw-Mautgebühren. Derzeit haben sehr viele Nutzer des Lkw-Mautsystems einen Antrag auf Erstattung der Lkw-Maut gestellt.

Dabei sind zahlreiche Anträge, die aus einer Erhebung von Fahrzeuggeräten (OBU) in Lkw resultieren, die erst ab dem 1. Juli 2024 mautpflichtig wurden. Hierdurch kommt es aktuell zu Spitzen im Antragseingang und leichten Verzögerungen in der Antragsbearbeitung. Wir bemühen uns so zügig wie möglich Ihrem Anliegen nachzukommen. Alle Anträge werden zeitnah bearbeitet.

Wichtig für Sie: Der Umfang Ihrer Ansprüche wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

Zudem erhalten sämtliche Nutzer des Onlineportals nach erfolgreicher elektronischer Antragstellung eine Eingangsbestätigung.

Wir bitten Sie von Nachfragen abzusehen. Auch diese müssen bearbeitet werden und verzögern die Antragsbearbeitung.

Weitere Informationen zu der Erstattung von Lkw-Maut finden Sie hier.