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Aktuelle Informationen für den Güterkraftverkehr und für Berufskraftfahrer angesichts der Ukrainekrise

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt zu enormen Verwerfungen. Dies gilt auch für den Bereich des Güter- und Personenverkehrs auf der Straße. Deshalb wird auf folgende Maßnahmen der Bundesregierung und der EU hingewiesen, welche die Auswirkungen des Krieges auf den gewerblichen Straßenpersonen- und -güterverkehr abmildern


Hier finden Sie die englische Version.

1) Aktuelle Hinweise für Unternehmer aus der Ukraine und der Republik Moldau

Die EU hat mit der Ukraine und der Republik Moldau temporäre Straßenverkehrsabkommen geschlossen, die seit dem 29.06.2022 vorläufig anwendbar sind. Daraus ergibt sich, dass der Transit- und Wechselverkehr zwischen der EU und den beiden Ländern befristet genehmigungsfrei ist. Die Gültigkeitsdauer des Abkommens mit der Republik Moldau wurde bereits bis zum 30.06.2024 verlängert. Eine entsprechende Verlängerung des Abkommens mit der Ukraine wird vorbereitet (aktuelle Gültigkeitsdauer: 30.06.2023). Im Hinblick auf die Ukraine wird in diesem Rahmen überdies auf das Mitführen eines Internationalen Führerscheins verzichtet.

2) Aktuelle Hinweise zu Führerscheinen und Qualifizierungsnachweisen für Berufskraftfahrer

Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften.

Allgemeine Informationen zur Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland und weitere ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung Nr. (EU) 2022/1280 tritt am 27.07.2022 in Kraft. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R1280. Bevor diese Verordnung jedoch ihre volle Wirkung entfalten kann, sind in Deutschland noch rechtliche Regelungen und technische Maßnahmen zu treffen.

Gemäß Art. 9 Absatz 2 der Verordnung endet diese spätestens am 6. März 2025, bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht. Der BMI hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht. Das BMDV arbeitet aktuell zusammen mit den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem DIHK daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden.

Informationen sind ebenfalls auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr einsehbar.

3) Aktuelle Hinweise zu Sonn- und Feiertagsfahrverboten

Das BMDV hat die Länder darum gebeten, die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Transporte aller Arten von Mineralöl (Heizöl/Diesel/Kerosin/Benzin) sowie Flüssiggas (Butan/Propan) entweder im Wege landesweiter Allgemeinverfügungen oder für diese Beförderungen (einschl. der unmittelbar erforderlichen Leerfahrten) im Wege der Anwendung des Opportunitätsprinzips von Kontrollen abzusehen, bis zum 30.06.2023 zu verlängern. Die Länder sind dieser Bitte grundsätzlich nachgekommen.

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