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Neue Mautsätze ab dem 1. Januar 2023

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden zum 1. Januar 2023 die Mautsätze an die Ergebnisse des Wegekostengutachtens 2023-2027 angepasst.

Mautsätze ab 0101.2023

Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Mautsätze.

Bei den neuen Mautsätzen werden die externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung stärker berücksichtigt.

Die Tonnagegrenze von 7,5 t besteht weiterhin. Auch die Regelungen zur Mautpflicht von Fahrzeugen und zu den gesetzlichen Ausnahmen ändern sich nicht.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Fragen und Antworten zur Lkw-Maut.

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