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Fahrer/in für einen Lichtmastkraftwagen mit Innendiensttätigkeiten

Das Bundesamt für Güterverkehr sucht in der Außenstelle Erfurt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine Fahrer/in für einen Lichtmastkraftwagen mit Innendiensttätigkeiten.

Einfacher Dienst,
Erfurt

Auf einen Blick

  • Bewerbungsfrist

  • Laufbahn einfacher Dienst

  • Arbeitszeit Vollzeit

  • Das bringen Sie mit

    • Abgeschlossenen Berufsausbildung
    • Technischer Sachverstand im Hinblick auf die wahrzunehmende Aufgabe als Fahrer/in
    • Verwaltungskenntnisse
    • Außendiensttauglichkeit
    • Fahrerlaubnis der Klasse C1 und Lenken eines Dienstkraftfahrzeugs
    • Handwerkliches Geschick
    • Befähigung zum selbstständigen Handeln
    • Flexibilität und Belastbarkeit
    • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
    • Sorgfalt und Genauigkeit
    • Tragen von Dienstkleidung
    • Bereitschaft zu Nachtfahrten, Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie zu Dienstreisen mit Übernachtungen außerhalb des Wohnortes
  • Ihre Aufgaben

    • Führen eines Lichtmastkraftwagens
    • Botendienst
    • Tätigkeiten eines/einer Hausarbeiters/in
    • Springertätigkeiten
    • Allgemeine Bürosachbearbeitung
  • Fühlen Sie sich angesprochen?

    Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen in Kopie und ohne Bewerbungsmappe (eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht) richten Sie bitte bis zum 24.02.2010 unter Angabe der Kennziffer 20100117 (ohne Angabe der Kennziffer ist eine Bearbeitung nicht möglich) an das


    Dienstleistungszentrum für Personalgewinnung und
    Organisationsangelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
    für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Schloßplatz 9, 26603 Aurich.


    Weitere Auskünfte erteilt Ihnen im Bundesamt für Güterverkehr Frau Eichner, Tel.: (0221) 5776 – 3123.

  • Besondere Hinweise

    Die Eingruppierung erfolgt für Tarifbeschäftigte unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen in die vorläufige Entgeltgruppe 4 TVöDBund.

    Für Schwerbehinderte ist der Dienstposten wegen der körperlichen Beanspruchung nur bedingt geeignet.

    Der Dienstposten eignet sich grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften.

    Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.

    Tarifbeschäftigte werden darauf hingewiesen, dass bis zum In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung alle Eingruppierungs- und Einreihungsvorgänge vorläufig sind und keinen Vertrauensschutz sowie keinen Besitzstand (§ 17 Abs. 3 Satz 1 TVÜ) begründen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich bitte auf die konkrete Stellenausschreibung über das Elektronische Bewerbungsverfahren (EBV). Für weitere Auskünfte steht Ihnen der/die in der jeweiligen Stellenausschreibung genannte Ansprechpartner:in gerne zur Verfügung!