Auf einen Blick
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Bewerbungsfrist
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Arbeitszeit Vollzeit
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Das bringen Sie mit
- Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes oder Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten
- Gründliche und umfassende Fachkenntnisse im allgemeinen Verwaltungsdienst des Bundes sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht
- Fähigkeit zum analytischen und konzeptionellen Denken und zur Umsetzung von Erkenntnissen in Handlungsvorschläge
- Fähigkeit zu selbstständigem, eigenverantwortlichem, kooperativem und zielorientiertem Handeln und zur Problemlösung
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Gute MS-Office-Kenntnisse
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Unser Angebot
Die Eingruppierung für Tarifbeschäftigte erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen in die vorläufige Entgeltgruppe 9 TVöD
Für Beamtinnen und Beamte ist der Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 9g BBesO gereiht. -
Ihre Aufgaben
- Ordnungswidrigkeitenrechtliche Bearbeitung von Kontrollberichten und Anzeigen
- Bearbeitung von Einsprüchen bei Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Bearbeitung allgemeiner schriftlicher und telefonischer Anfragen zu Ordnungswidrigkeiten
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Fühlen Sie sich angesprochen?
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen in Kopie und ohne Bewerbungsmappe (eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht) richten Sie bitte bis zum 05.03.2010 unter Angabe der Kennziffer 20100169 (ohne Angabe der Kennziffer ist eine Bearbeitung nicht möglich) an das
Dienstleistungszentrum für Personalgewinnung und
Organisationsangelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Schloßplatz 9, 26603 Aurich.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen im Bundesamt für Güterverkehr Herr Hellbarth, Tel.: (0221) 5776 – 3121.
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Besondere Hinweise
Tarifbeschäftigte werden darauf hingewiesen, dass
- der Dienstposten zunächst nur vorübergehend übertragen wird (in der Regel 6 Monate) und
- bis zum In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung alle Eingruppierungs- und Einreihungsvorgänge vorläufig sind und keinen Vertrauensschutz sowie keinen Besitzstand (§ 17 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Bund) begründen.
Bei Beamtinnen und Beamten richtet sich die Erprobungszeit nach den Bestimmungen der Bundeslaufbahnverordnung.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Der Dienstposten eignet sich grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte auf die konkrete Stellenausschreibung über das Elektronische Bewerbungsverfahren (EBV). Für weitere Auskünfte steht Ihnen der/die in der jeweiligen Stellenausschreibung genannte Ansprechpartner:in gerne zur Verfügung!