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Marktzugangsverfahren

Der Arbeitsbereich Marktzugang besteht aus Straßengüterkraftverkehr und grenzüberschreitendem Personenverkehr. Im Straßengüterverkehr werden nationale und internationale Regelungen für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt (gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr) entwickelt. Zudem geht es um Grundsatzfragen der Anwendung.

Marktzugangsverfahren

Marktzugang Güterkraftverkehr

Fragen zum Marktzugang Güterkraftverkehr?

Bei Fragen zu nationalen und internationalen Regelungen für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt (insbesondere Genehmigungsrecht und Kabotage) kontaktieren Sie bitte das Team „Marktzugang Güterkraftverkehr“.

 

Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.

 

Bei Fragen zur Verkehrsunternehmensdatei und bei solchen zu anderen Rechtsgebieten (z.B. Fahrpersonalrecht) stehen bereits viele Antworten in den FAQ zur Verfügung. Sollten Sie hier keine Antworten finden, kontaktieren Sie zunächst die Zentrale unter 0221/5776-0 oder nutzen Sie die Möglichkeit einer Anfrage über das Kontaktformular.

 

Bei Rückfragen zur Beantragung einer Gemeinschaftslizenz wenden Sie sich bitte an die jeweils nach Landesrecht für Sie zuständige Genehmigungsbehörde gemäß dieser Übersicht.

Marktzugang Güterkraftverkehr

Wir stehen Ihnen montags bis freitags von 09:00-11:45 und von 13:15-14:45 gerne zur Verfügung.

Telefon0221/ 5776-4399

E-Mail-AdresseV3-Grundsatz-Marktzugang@balm.bund.de